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Klassen

Wir bilden in verschiedenen Führerschein Klassen aus.

Klasse B

Beinhaltet AM, L

ab 18 Jahre

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhängerregelung: Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse max. 750 kg immer erlaubt, Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse über 750 kg erlaubt, wenn zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzuegkombination max 3500 kg beträgt.
 

Bei der Ausbildung fallen Übungsfahrten und 12 Sonderfahrten an: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten. Der theoretische Unterricht umfasst insgesamt 14 Unterrichtsstunden. 
Klasse BE nur mit Klasse B

ab 18 Jahre

Keine Theorie Prüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein.
KFZ der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg.
Klasse B96 Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
KFZ der Klasse B mit Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg, zulässiges Gesamtgewicht über 3500 kg, aber max. 4500 kg.
Klasse A

Beinhaltet A1, A2, AM

ab 18/24 Jahre

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum über 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bei Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeiten über 45 km/h oder mit Leistung über 15 kW.

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf  "A", 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
 

Der theoretische Unterricht umfasst insgesamt 16 Unterrichtsstunden (bei Vorbesitz nur 10 Stunden), die praktische Ausbildung besteht aus Übungsfahrten sowie 12 Sonderfahrten: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten.
Klasse AM (Roller) ab 16 Jahre

Zweirädrige und Dreirädrige Kleinkrafträder mit Bauart bestimmter Höchstgeschwindigkeit von max 45 km/h, Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor und einer max. Leistung von 4 kW bei Elektromotoren bzw Dieselmotoren.
Bei Vierrädrigen Leicht-Kfz zusätzlich eine Leermasse von max. 350 kg.
Klasse A2 Beinhaltet AM, A1

ab 18 Jahre

Krafträder mit einer maximalen LEistung von 35 kW,
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Folgende Bedingungen müssen für die Teilnahme am "Begleitetes Fahren ab 17" erfüllt werden:

* Mindestalter für die Teilnahme ist 17 Jahre

* Zustimmung der Erziehungsberechtigten:

- zur Teilnahme am Begleiteten Fahren und

- zu den Begleitpersonen

* Die Begleiter müssen schriftlich bestätigen, dass sie über ihre Aufgaben und Rolle informiert sind.

* Mit 16 ½ zur Fahrschule / Beginn der Ausbildung:

- hierbei muss bei den Führerscheinstellen ein Antrag auf Teilnahme  gestellt werden

- Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B sowie BE möglich

* Fahren in Begleitung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.