Anmeldung Klassen Fahrzeuge Preise Über uns
Wir bilden in verschiedenen Führerschein Klassen aus.
Klasse B |
Beinhaltet AM, L |
Klasse BE |
nur mit Klasse
B ab 18 Jahre Keine Theorie Prüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein. KFZ der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg. |
Klasse B96 |
Wird durch Zuteilung der
Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung
erforderlich. KFZ der Klasse B mit Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg, zulässiges Gesamtgewicht über 3500 kg, aber max. 4500 kg. |
Klasse A |
Beinhaltet A1, A2, AM |
Klasse AM (Roller) |
ab 16 Jahre Zweirädrige und Dreirädrige Kleinkrafträder mit Bauart bestimmter Höchstgeschwindigkeit von max 45 km/h, Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor und einer max. Leistung von 4 kW bei Elektromotoren bzw Dieselmotoren. Bei Vierrädrigen Leicht-Kfz zusätzlich eine Leermasse von max. 350 kg. |
Klasse A2 |
Beinhaltet
AM, A1 ab 18 Jahre Krafträder mit einer maximalen LEistung von 35 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. |
Folgende Bedingungen müssen für die Teilnahme am "Begleitetes Fahren ab
17" erfüllt werden: |
* Mindestalter für
die Teilnahme ist 17 Jahre
* Zustimmung der
Erziehungsberechtigten: - zur Teilnahme am
Begleiteten Fahren und - zu den Begleitpersonen * Die Begleiter müssen schriftlich bestätigen, dass sie über ihre Aufgaben und Rolle informiert sind. * Mit 16 ½ zur
Fahrschule / Beginn der Ausbildung:
- hierbei muss bei den
Führerscheinstellen ein Antrag auf Teilnahme gestellt werden - Erwerb der
Fahrerlaubnisklassen B sowie BE möglich * Fahren in Begleitung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. |